KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland)

Unternehmensfinanzierung: Liquiditätshilfe für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die in diesem Zusammenhang von der Staatengemeinschaft ergriffenen Sanktionen wirken sich auch auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Die davon betroffenen Unternehmen möchte die Bundesregierung mit einem neuen Kreditprogramm der KfW unterstützen.

Die KfW führt deshalb das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 ein. Es zielt darauf ab, Unternehmen zu stützen, die durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und den in diesem Zusammenhang von der EU und ihren internationalen Partnern erlassenen und ggf. noch zu erlassenden Sanktionen sowie möglichen wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen betroffen sind. Die besondere Betroffenheit der Unternehmen kann in Umsatzrückgängen, Produktionsausfällen, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten bestehen. Förderfähige Unternehmen müssen strukturell gesund sowie langfristig wettbewerbsfähig sein und dürfen zum 31.12.2021 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Definition in Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nummer 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) gewesen sein.

Es werden zwei bankdurchgeleitete Förderprogramme (089 und 079) und eine Konsortialkreditvariante (807) angeboten.

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.

KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Mittelstand (089) und große Unternehmen (079), Einführung zum 09.05.2022

Zielgruppe und Fördervoraussetzungen

Die Antragsteller müssen von den Kriegshandlungen oder den in diesem Zusammenhang erlassenen EU-Sanktionen oder wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen betroffen sein. Die Betroffenheit ist gegeben bei:

  • einem Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Ukraine, Belarus, Russland): Davon wird ausgegangen, wenn der Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe der letzten 3 Jahre in den Märkten Ukraine, Belarus, Russland mindestens 10 % des durchschnittlichen Gesamtumsatzes der Unternehmensgruppe in den letzten 3 Jahren betrug.
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesenen Produktionsausfällen aufgrund fehlender Rohstoffe oder Vorprodukte, die unmittelbar oder mittelbar aus den Ländern Ukraine, Belarus oder Russland stammen
  • Schließung von Produktionsstätten in der Ukraine, Belarus oder Russland
  • besonders hoher Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten: Davon wird ausgegangen, wenn der Energiekostenanteil mindestens 3 % des Jahresumsatzes der Unternehmensgruppe im Jahr 2021 betrug.

Der Antragsteller bestätigt seine Betroffenheit im Formular „Ergänzende Angaben KfW-Sonderprogramm UBR 2022“ und der Finanzierungspartner plausibilisiert diese Angaben.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Antragsteller mindestens über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei vollständigen Geschäftsjahren verfügt.

Produkteckpunkte

Der Kredithöchstbetrag je Unternehmensgruppe beträgt 100 Mio. Euro. Er ist begrenzt auf:

  • 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes gemäß den letzten drei vorliegenden Jahresabschlüssen oder
  • 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung

Bei Krediten größer als 25 Mio. Euro ist der Kreditbetrag zusätzlich auf maximal 50 % der Gesamtverschuldung oder 30 % der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt.

Es können Investitionen und Betriebsmittel mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 6 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit finanziert werden.

Die Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen, die schon durch das KfW-Sonderprogramm 2020 gefördert wurden, ist ausgeschlossen.

Die KfW bietet für mittelständische Unternehmen mit einem Jahresgruppenumsatz bis 500 Mio. Euro eine 80 %-ige Haftungsfreistellung sowie für alle Unternehmensgruppen oberhalb dieser Grenze eine 70 %-ige Haftungsfreistellung an.
Aktualisiert: Ab 20.10.2022 Erhöhung der Haftungsfreistellungen um jeweils 10 Prozentpunkte (90 und 80 %ige Haftungsfreistellung).

Anträge können ab Montag, den 09.05.2022, gestellt werden.

Quelle: KfW-Information vom 06.05.22
KfW:  KfW-Sonderprogramm UBR  2022

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