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Heenemann Unternehmensberatung
Dipl.-Kfm. Jens-Peter Heenemann

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Fördermittel :: KfW Mittel :: Gründungszuschuss :: Unternehmensführung :: Finanzierung :: GA-Mittel :: Mittelstand

Aktuelles

09.03.2010 Sonderfonds KfW Runder Tisch

Sonderfonds Runder Tisch Das KfW-Beratungsangebot „Runder Tisch“ ist im Rahmen der Konjunkturpakete der Bundesregierung deutlich aufgestockt worden. Allein für 2010 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Rahmen des sogenannten Sonderfonds „Runder Tisch“ zusätzlich bis zu 3,0 Mio. € zur Verfügung gestellt (insgesamt bis zu 5,9 Mio. €).

Bereits im vergangenen Jahr konnte die Anzahl der Beratungen mit Hilfe des Sonderfonds „Runder Tisch“ um über 30 % gesteigert werden: Über 3.000 mittelständische Unternehmen nutzten die kostenlose Beratung durch einen externen Experten.

Mit den zusätzlichen Mitteln können jetzt ca. 30 weitere Kammern die „Runden Tische“ anbieten. Mit knapp 130 Anlaufstellen stehen jetzt bundesweit kompetente Regionalpartner für die Unternehmen bereit. (Quelle: KfW, Pressemitteilung v. 09.03.2010)

Die HEENEMANN Unternehmensberatung hilft im Rahmen des Runden Tisches >>>

22.01.2010 Weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm

Bundesregierung und KfW haben mit Wirkung zum 1. Februar 2010 weitere Verbesserungen im KfW Sonderprogramm vereinbart. Im Mittelpunkt der Verbesserung steht eine Neuordnung der Konditionen, die zu einer Senkung der Zinsen in den bestehenden Programmvarianten um 20 Basispunkte führt. Neben der Senkung der Zinsen tritt eine Reihe von Flexibilisierungen und Erweiterungen des Programms in Kraft, mit denen die Finanzierung vor allem des Mittelstandes weiter gestärkt wird.

So werden die Zinsbindungsfristen in allen Programmvarianten des KfW Sonderprogramms verlängert. Für Investitionskredite wird z.B. eine Zinsbindungsfrist von 3, 5 oder 8 Jahren angeboten. Auch die Kreditlaufzeiten werden verlängert. Bei Investitionen in langlebige Investitionsgüter wie z.B. Immobilien und bei Projektfinanzierungen steht den Kreditnehmern künftig eine Variante mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren zur Verfügung. Bei Krediten für Betriebsmittel wird eine Programmvariante "Flexibel" eingeführt um den Unternehmen größere Gestaltungsspielräume bei der Deckung des Betriebsmittelbedarfs zu öffnen. Hier kann der Kredithöchstbetrag von 50 Mio. EUR künftig bis zu 50% der Bilanzsumme des Antrag stellenden Unternehmens betragen. Zudem gibt es hier weitere Optionen bei der Kreditlaufzeit, der Zinsbindungsfrist sowie ein außerplanmäßiges Tilgungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Die neuen Konditionen treten zum 1. Februar 2010 in Kraft. Zur KfW...

20.11.09 IBB verstärkt Engagement in der Mikrofinanzierung

Die Investitionsbank Berlin (IBB) verstärkt ihr Engagement in der Mikrofinanzierung. Existenzgründer sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen können ab sofort Mikrokredite bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im vereinfachten Verfahren erhalten. Bisher war dies nur bei Mikrokrediten bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro möglich. Zur IBB...

05.05.09 Start der KfW geförderten Turn Around Beratung

Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für die Turn Around Beratung (TAB) wurde am 30. April 2009 im Bundesanzeiger Nummer 65 veröffentlicht.

Somit steht die Turn Around Beratung ab dem 1.5.2009 als bewährtes Instrument zur Krisenbewältigung in Unternehmen wieder zur Verfügung. Die TAB wird flächendeckend im Bundesgebiet angeboten. Als eine wesentliche Voraussetzung gilt die Vorlage einer aktuellen Schwachstellenanalyse mit einer positiven Fortführungsprognose und einem konkreten Maßnahmenplan. Einzelheiten unter der KfW Seite www.unternehmenssicherungs-beratung.de

Als von der KfW zugelassener Turn-Around-Berater stehe ich Ihnen gerne für erste Informationen zur Verfügung: (030) 8618752, Mail oder Kontakt

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05.01.09 Neue Gründungsförderung für Langzeitarbeitslose

Gründungswillige Arbeitslosengeld II-Empfänger können ab sofort zusätzliche Unterstützung erhalten. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, gelten die neuen Regeln seit dem 01.01.2009 und sollen den Weg in die Selbstständigkeit erleichtern. Danach können nunmehr Darlehen und Zuschüsse für Sachmittel gewährt werden, die für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit notwendig sind.

Die neue Förderung für Existenzgründer aus der Langzeit-Arbeitslosigkeit (ALG-II-Empfänger) umfasst hauptsächlich Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Investitionen, die Marketing und Vertrieb unterstützen können. Hierunter fallen sowohl Telefonanlagen, PCs, Software, Drucker, Kopierer etc. als auch Kosten für Homepages, Schaufensterdekorationen und anderer Werbemittel.

Während die Zuschüsse auf 5.000 Euro begrenzt sind und nur zweckgebunden für kleinere Anschaffungen und für konkrete einzelne Vorhaben bewilligt werden, kann die Darlehenshöhe auch über den vorgenannten Betrag liegen. Mit dem höheren Darlehen können dann auch Fahrzeuge, Maschinen oder Werkzeuge gekauft werden. Bei der Rückzahlung des Darlehens wird für die Festlegung der Raten die persönliche und wirtschaftliche Situation des Existenzgründers berücksichtigt, so die BA. Die Zuschüsse werden hingegen entweder einmalig oder in Raten bewilligt und müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden. Kann dem Existenzgründer allerdings nachgewiesen werden, die Gelder nicht zweckgemäß eingesetzt zu haben, kann es zur anteiligen oder gesamten Rückforderung der Zuwendungen kommen.

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27.11.08 KfW-Sonderprogramm 2009 zur Unternehmensfinanzierung

Im Rahmen des o.g. Maßnahmenpakets wird die KfW im Auftrag des Bundes 2009 voraussichtlich bis zu 15 Milliarden Euro für die Unternehmensfinanzierung bereitstellen. Hierzu wird ein eigenständiges, auf das Jahr 2009 befristetes, KfW Sonderprogramm konzipiert. Ziel ist es die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern. Die Darlehen sollen mit der Option einer hohen anteiligen Haftungsfreistellung der durchleitenden Banken vergeben werden. Programmdetails werden derzeit zwischen den Ministerien und der Kreditwirtschaft erörtert. Mehr ...

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Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit ab 1. Oktober 2008 als neuer Baustein im KfW-Gründercoaching Deutschland

Wer kann einen Zuschuss erhalten?
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren. Der Zuschuss wird für Expertenhilfe gezahlt, wenn sie innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung in Anspruch genommen wird.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Höchstens 3.600 Euro. 90 % des Beratungshonorars werden als Zuschuss gezahlt, wenn es nicht mehr als 4.000 Euro beträgt. Pro Tag dürfen nicht mehr als 800 Euro berechnet werden.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Ab dem 01.10.2008 bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt worden sind

Mehr Informationen: Gründercoaching Deutschland und KfW-Mittelstandsbank Gründung aus der Arbeitslosigkeit

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Zentrale Förderberatung Forschung und Innovation: Eine Nummer für Forscher und Unternehmen

Die Bundesregierung hat jetzt eine zentrale Förderberatung "Forschung und Innovation" eingerichtet: Unter einer kostenlosen Telefonnummer erhalten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen künftig aus einer Hand einfach und schnell Zugang zur Forschungs- und Innovationsförderung. Die Beratungsstelle gibt Antworten zu Verfahrenswegen und Konditionen aller relevanten Förderprogramme von Bund, Ländern und der Europäischen Kommission.

Insbesondere forschende kleine und mittlere Unternehmen müssen im Innovationsprozess schnell und flexibel reagieren. Deshalb steht Unternehmen ein zusätzlicher Lotsendienst für die speziellen Fragestellungen der Wirtschaft zur Verfügung. Als Anlaufstelle für die  Innovationsförderprogramme sorgt die Förderberatung des Bundes somit für mehr Transparenz und Zeitgewinn, gerade auch für mittelständische Unternehmen.

Beratungstelefon Forschungs- und Innovationsförderung: 0800 2623-008 (kostenfrei)
Lotsendienst für Unternehmen: 0800 2623-009 (kostenfrei)
Homepage: www.foerderinfo.bund.de

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 28.07.08

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Investitionsbank Berlin: Mikrokredite jetzt noch einfacher und schneller

Die Investitionsbank Berlin (IBB) stellt für Vorhaben in Berlin Mikrokredite bis 10.000 € aus dem „KMU-Fonds“ zur Verfügung, die mit einer stark vereinfachten Antragstellung und einer deutlich schnelleren Kreditentscheidung einhergehen: zur IBB

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Neues KfW Startgeld ab 1. Januar 2008

Die KfW bietet ab 1. Januar 2008 das neue Produkt KfW-StartGeld an. Es basiert auf der Zusammenführung der derzeitigen Programme StartGeld und Mikro-Darlehen.

Die wichtigsten Eckpunkte zum Produktdesign

  • Zielgruppe: Existenzgründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die weniger als drei Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.
  • Gesamtfremdfinanzierungsbedarf max. 50.000 EUR.
  • Kreditbetrag max. 50.000 EUR für Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, Beschränkung Kreditbetrag für Betriebsmittel auf max. 20.000 EUR.
  • Laufzeit bis zu 5 und 10 Jahren.
  • Monatliche Zins- und Tilgungsleistungen.
  • Zweifache Antragstellung bis zum kumulierten Kreditbetrag von 50.000 EUR möglich.
  • 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation der EU-Kommission an.
  • Vorzeitige Kreditrückzahlung jederzeit kostenfrei möglich.
  • KfW macht keine Vorgaben hinsichtlich der Besicherung.
  • Verfahrensvereinfachungen bei schriftlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen
    Hausbanken und Gründungsberatern bis zum max. Kreditbetrag von 50.000 EUR.

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