Unternehmensbewertung – Unternehmenswert – Wertermittlung – Praxisbewertung – Ertragswert – Substanzwert – Firmenwert

Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen nach dem AWH-Standard für Unternehmens­bewertungen

Beim Kauf oder Verkauf kleinerer Unternehmen, bei der Unternehmensnachfolge, bei Scheidung, Erbschaft oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters genügt als Grundlage für weitere Verhandlungen in der Regel eine vereinfachte, aber trotzdem belastbare Ermittlung des aktuellen Unternehmenswertes.

Für diese meist inhabergeführten Unternehmen – wie Arztpraxen, Kanzleien, Ingenieurbüros, Handwerks- oder Gastronomiebetriebe – erstelle ich ein Wertgutachten nach angepasstem Ertragswertverfahren zu einem fairen Preis.

Der AWH-Standard („AWH“ = Arbeitskreis der wertermittelnden Berater im Handwerk) ist ein Standard zur Bewertung von kleinen und mittleren Betrieben. Die Bewertungs­systematik geht nach dem Ertragswertverfahren vor und lehnt sich stark am IDW S1-Standard (IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer) an, wurde jedoch an den Stellen modifiziert bzw. ergänzt, an denen dieses Verfahren für kleine und mittlere Betriebe nicht oder nur schwer anwendbar ist.

Die Abhängigkeiten von der  Inhaberin oder dem Inhaber, von bestimmten Mitarbeitern, von Lieferanten, von einzelnen Kundengruppen, der Konkurrenzsituation und vom Leistungsangebot sind beim IDW-Standard ebenfalls nur unzureichend berücksichtigt, beeinflussen aber wesentlich den Wert eines kleineren Unternehmens oder einer Praxis.

Der AWH-Standard wurde von Beratern der Handwerksorganisation entwickelt und findet vornehmlich dort Anwendung. Dieser Bewertungsstandard lässt sich anlog auch bei kleineren Unternehmen anderer Branchen, bei Freiberuflern, Soloselbständigen oder auch bei einzelnen Projekten anwenden.

Grundlage des AWH-Standards ist das Ertragswert-Verfahren, das auf die Verhältnisse kleinerer Unternehmen angepasst wurde. In Betriebswirtschaft und in Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens heute durch seinen Ertragswert bestimmt.

Nachdem es bei kleineren Unternehmen häufig keine fundierte Unternehmensplanung gibt, erfolgt die Ermittlung des Ertragswertes hier durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und ergibt sich als Barwert aller dem Unternehmen zukünftig zu entziehenden Einnahmen-Überschüsse.

In der Bewertungspraxis wird vom Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ausgegangen, da dafür als Grundlage das betriebliche Rechnungswesen, d.h. die Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung steht.
Aufwendungen und Erträge müssen dabei um unternehmensspezifische, außerordentliche und einmalige Einflüsse korrigiert werden. Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den Unternehmenswert dar.

Qualitative Faktoren der Unternehmensbewertung: Möglicherweise wertbestimmende Faktoren wie Standort, Geschäftsräume, Mietvertrag, Know-how, Lieferanten, Kundenstruktur, Kompetenz und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter sowie der Zustand der Geschäftseinrichtung und Produktionsmittel werden geschätzt bzw. gehen mit entsprechendem Risikofaktor in die Bewertung ein. Ebenso die Abhängigkeit von der Inhaberin bzw. dem Inhaber.

Substanzwert: Der Substanzwert des Unternehmens (Vermögenswerte) hat bei der Ertragswertberechnung lediglich eine Hilfsfunktion, außer in den folgenden Fällen

  • der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens besteht aus aus Immobilien und Anlagen
  • der Ertragswert des Unternehmens ist negativ oder kleiner als der Substanzwert

Firmenwert (Good Will): Bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch in der Regel den Teil des Ertragswertes, der den Substanzwert übersteigt.

Hinweis

Mit dieser Berechnung wird kein Marktpreis ermittelt, sondern ein Unternehmenswert. Dieser Wert kann nur eine Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen sein. Der Marktwert (=Marktpreis) eines Unternehmens ergibt sich nur aus Angebot und Nachfrage.

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