Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden
Insolvenzantragspflicht: Bislang bis 30. September 2020 befristete gesetzliche Regelung soll mit inhaltlichen Einschränkungen bis 31. Dezember 2020 verlängert werden. Achtung: Dies gilt nur für coronabedingt überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen! Für diese läuft die Schonfrist am 30. September 2020 aus. Mit dem im März verkündeten Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sind Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltete im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen: Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht ist vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Dies gilt nur für Fälle, in [...]