Businessplan

Gründen in Deutschland - Businessplan und Finanzplanung nach § 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Tätigkeit Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG müssen Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, der Ausländerbehörde unter anderem einen tragfähigen Businessplan sowie eine plausible Finanzplanung vorlegen. Dabei sind neben der Tragfähigkeit der Geschäftsidee sowie der unternehmerischen Erfahrung und dem Kapitaleinsatz der Gründenden folgende Kriterien für das geplante Vorhaben besonders maßgeblich: ein bestehendes wirtschaftliches Interesse und regionales Bedürfnis eine zu erwartende positive Auswirkungen auf die Wirtschaft die durch Eigenkapital und/oder einer [...]