Gründen in Deutschland – Businessplan und Finanzplanung nach § 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG)

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) zur selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz)

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) nach § 21 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) müssen Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, der Ausländerbehörde unter anderem einen tragfähigen Businessplan sowie eine plausible Finanzplanung vorlegen.

Dabei sind neben der Tragfähigkeit der Geschäftsidee sowie der unternehmerischen Erfahrung und dem Kapitaleinsatz der Gründenden folgende Kriterien für das geplante Vorhaben besonders maßgeblich:

  • ein bestehendes wirtschaftliches Interesse und regionales Bedürfnis
  • eine zu erwartende positive Auswirkungen auf die Wirtschaft
  • die durch Eigenkapital und/oder einer Kreditzusage gesicherte Finanzierung

Erstellung eines Businessplanes und einer Finanzplanung für die Ausländerbehörde (§ 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz)

Seit vielen Jahren berät und begleitet die HEENEMANN Unternehmensberatung Gründerinnen und Gründer, darunter auch zahlreiche Menschen mit Migrationsgeschichte, erfolgreich bei der Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Geschäftsmodelle sowie überzeugender Businesspläne.

Benötigen Sie einen Businessplan und eine Finanzplanung für das Ausländeramt?

Rufen Sie an, ich berate Sie gern +49 30 8618752
– auch zur Finanzierung und zu öffentlichen Fördermitteln

Sie schreiben lieber? Dann mail@heenemann.de 

Auf einen Blick: Visum zur Selbständigkeit

PDF-Download (Link zum Portal „Make it in Germany“ der Bundesregierung) 

Visum- und Einreiseprozess für Einwanderer aus Drittstaaten mit Visumpflicht. Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG): Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein bestehender Ausweisungsgrund.

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