Businessplan

Gründen in Deutschland - Businessplan und Finanzplanung nach § 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) zur selbständigen Tätigkeit Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) nach § 21 AufenthG (Aufenthaltsgesetz) müssen Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, die sich in Deutschland selbständig machen wollen, der Ausländerbehörde unter anderem einen tragfähigen Businessplan sowie eine plausible Finanzplanung vorlegen. Dabei sind neben der Tragfähigkeit der Geschäftsidee sowie der unternehmerischen Erfahrung und [...]