ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW Kredit Nr. 077) können Sie ab dem 1. November 2024 bei einem Finanzierungspartner – zum Beispiel bei Ihrer Hausbank – beantragen.
Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen:
- KfW stellt zinsgünstige Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung
- Vollständige Entlastung der Hausbanken vom Kreditausfallrisiko durch Bund und Bürgschaftsbanken
- Attraktive Konditionen für Gründungen und Unternehmensübergaben
Die wichtigsten Programmeckpunkte
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (KfW Kredit Nr. 077) werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen. Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.
Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter
Quelle: Pressemitteilung des BMWK vom 29.10.2024
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