ERP-Gründerkredit Startgeld
Aktuell: ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067): Öffnung für Nebenerwerbsgründungen zum 01.01.2025
Der ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW 067) mit 80%iger Haftungsfreistellung ermöglicht Gründerinnen und Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro.
Zum 01.01.2025 öffnet die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld für reine dauerhafte Nebenerwerbsgründungen. Diese müssen nicht mehr haupterwerbsfähig sein. Anforderung an die Nebenerwerbsgründung ist, dass mittelfristig die Kapitaldienstfähigkeit aus dem Nebenerwerb dargestellt werden kann. Darüber hinaus soll ein bisheriger Nebenerwerb weder bei einer reinen Nebenerwerbsfestigungsmaßnahme noch beim Übergang in den Haupterwerb auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden.
Weitere Informationen finden Sie unter
Quelle: KfW Mitteilung vom 18.12.24
ERP-Gründerkredit Startgeld (KfW067) – das Wichtigste in Kürze
- Bis 125.000 € für Existenzgründerinnen und Gründer (auch Selbstständige und Freiberufler), Unternehmensnachfolger sowie kleine Unternehmen (auch Sozialunternehmen) in den ersten fünf Jahren nach der Gründung
- auch für den Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn Geschäftsführerfunktion übernommen wird
- Finanzierung von Investitionen (Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, EDV, Lizenzen und Patente etc.) Material und Warenlager und laufenden Kosten (Betriebsmittel) wie Markteinführung, Personal, Raumkosten und Beratung
- Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu fünf Jahre nach Gründung
- leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos gegenüber der Hausbank
- kein Eigenkapital erforderlich
- Antragstellung über die Hausbank
Bei der Erstellung der Unterlagen (Unternehmenskonzept & Finanzplanung) bin ich gerne behilflich.
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