BMWE / BAfA Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Zweimal jährlich bis zu 2.800 € Zuschuss für Unternehmen und Selbständige, die sich beraten lassen!

Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden – vor Ort oder ganz bequem online – externen Rat in Anspruch zu nehmen, um den Herausforderungen der aktuellen Wirtschaftslage und Transformationsprozesse professionell und effektiv begegnen zu können.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage 3.500 €) sowie dem Standort des Unternehmens.

Fördersatz  80% (maximaler Zuschuss 2.800 €):  Neue Bundesländer (ohne Land Berlin und die Region Leipzig), Region Trier, Region Lüneburg

Fördersatz 50% (maximaler Zuschuss 1.750 €): Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin, Region Leipzig

Wer wird gefördert?

Soloselbständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist. Beratungen darüber hinaus sind nicht förderfähig.

Nicht gefördert werden Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, der Wirtschafts- oder Buchprüfung, der Steuerberatung oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, als Notarin oder Notar, als Insolvenzverwalterin oder Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen, Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ziel ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Das Ziel ist weit gefasst und schließt Beratungsthemen aus fast allen Unternehmensbereichen ein.
Beispiele:
Liquiditätssicherung, Ertragssteigerung, Krisenbewältigung, Investitionsplanung, Finanzierung, Unternehmensnachfolge, Kalkulation und Controlling, Marketing, Markteinführung, Kundengewinnung, Anpassung des Geschäftsmodells, Qualitäts-Management, Personalbeschaffung, Organisation, Digitalisierung und vieles mehr.

Nicht gefördert werden Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot), die Vermittlungstätigkeiten beinhalten, auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden, überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.

Die jeweiligen Unternehmensberatungen müssen als Einzelberatung (auch online) durchgeführt werden. Beratungen dürfen eine Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Seminare und Workshops werden nicht gefördert.

Das Förderprogramm unterstützt gleichzeitig die bereichsübergreifenden Grundsätze des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur ökologischen Nachhaltigkeit.

Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Antragstellung.

Wer darf beraten?

In der Auswahl des Beratungsunternehmens ist das antragstellende Unternehmen frei, sofern das Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) registriert ist.

Die Antragstellung ist unkompliziert. Als ausführender, beim BAfA gelisteter Berater (BAfA ID: 103421), bin ich dabei gerne behilflich.

Zur den aktuellen Richtlinien der Beratungsförderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) geht es hier.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie zusätzliche Informationen? Rufen Sie an, ich berate Sie gern 030 8618752

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