Mikromezzaninfonds Deutschland
Zu geringes Eigenkapital ist für sehr kleine Unternehmen und Unternehmensgründerinnen und -gründer oft ein Hindernis beim Zugang zu Kreditfinanzierungen. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikoträgfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds III mit einem Volumen von 75 Millionen Euro aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) refinanziert ist.
Zweck des MMF ist u.a. die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis von Klein und Kleinstunternehmen sowie die Förderung eines flächendeckenden Systems zur Verbesserung des Zugangs von Unternehmen zu kleineren Mezzaninfinanzierungen.
Was ist Mezzaninkapital?
Mezzaninkapital stellt im rechtlichen und wirtschaftlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar. Mit einer Mikromezzaninbeteiligung wird dem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zugeführt, ohne dass dem Kapitalgeber ein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht zusteht. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Wer wird gefördert?
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen.
Besondere Zielgruppen sind Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch Gemeinwohlorientierte Unternehmen und ökologisch nachhaltige Unternehmen gehören zu den besonderen Zielgruppen.
Das Unternehmen muss eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 100.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für die besonderen Zielgruppen liegt die max. Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro.
Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 11 % p.a. bezogen auf die Einlage. Dem Unternehmen wird ein Zinszuschuss in Höhe von 3 % p.a. der Einlage gewährt. Das heißt, das Unternehmen muss an das Mikromezzanininstitut nur eine ergebnisunabhängige feste Vergütung in Höhe von 8,00 % p.a. bezogen auf den valutierenden Betrag der Einlage zahlen. Die feste Vergütung ist quartalsweise nachträglich jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres fällig. Gegebenenfalls ist eine Gewinnbeteiligung von maximal 2 % der Einlage zu zahlen. Bei Auszahlung ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 3,5 % der Einlage zu zahlen. Bei Gemeinwohlorientierten Unternehmen und ökologisch nachhaltigen Unternehmen beträgt das einmalige Bearbeitungsentgelt 2,5 % der Einlage
Die Rückzahlung der Einlage erfolgt in jährlich gleich hohen Raten, erstmals nach sieben Jahren
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in den Bundesländern. Antragsunterlagen finden Sie als Download auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft.
TIPP: Überzeugende Konzepte - überzeugende Planung
Zusätzlich zum ausgefüllten Förderantrag müssen Sie in der Regel auch einen überzeugenden Businessplan einreichen.
Nicht wenige Finanzierungen scheitern an der mangelnden Professionalität der vorgelegten Unterlagen (Markteinschätzung, Investitionspläne, Kapitalbedarfs- und Rentabilitätsberechnungen, Liquiditätsplanung). Von mir können Sie überzeugende Konzepte und realistische Finanzplanungen erwarten, mit denen Sie bei Banken, Förderinstituten und Beteiligungskapitalgebern einen professionellen Eindruck hinterlassen.
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