StaRUG

StaRUG StaRUG - Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen Restrukturierung statt Insolvenz Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) schließt die bislang bestehende Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren. Mit der Einführung eines „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 in deutsches Recht umgesetzt. Damit erhalten derzeit auch vielen von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen die Chance zur Sanierung außerhalb des gesetzlichen Insolvenzverfahrens. Diese Chance besteht allerdings nur, soweit das Unternehmen von Zahlungsunfähigkeit bedroht aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Kern [...]