StaRUG

StaRUG StaRUG - Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen Restrukturierung statt Insolvenz Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) schließt die bislang bestehende Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren. Mit der Einführung eines „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 in deutsches Recht umgesetzt. Damit erhalten derzeit auch vielen von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen die Chance zur Sanierung außerhalb des gesetzlichen Insolvenzverfahrens. Diese Chance besteht allerdings nur, soweit das Unternehmen von Zahlungsunfähigkeit bedroht aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Kern [...]

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll verlängert werden

Insolvenzantragspflicht: Bislang bis 30. September 2020 befristete gesetzliche Regelung soll mit inhaltlichen Einschränkungen bis 31. Dezember 2020 verlängert werden. Achtung: Dies gilt nur für coronabedingt überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen! Für diese läuft die Schonfrist am 30. September 2020 aus. Mit dem im März verkündeten Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sind Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltete im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen: Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht ist vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt worden. Dies gilt nur für Fälle, in [...]

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