StaRUG

StaRUG – Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen

Restrukturierung statt Insolvenz

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) schließt die bislang bestehende Lücke zwischen einer außergerichtlichen Sanierung und dem Insolvenzverfahren. Mit der Einführung eines „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ wird die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie EU 2019 / 1023 in deutsches Recht umgesetzt. Damit erhalten derzeit auch vielen von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen die Chance zur Sanierung außerhalb des gesetzlichen Insolvenzverfahrens.

Diese Chance besteht allerdings nur, soweit das Unternehmen von Zahlungsunfähigkeit bedroht aber noch nicht zahlungsunfähig ist.

Kern des Verfahrens ist die Erstellung eines überzeugenden Restrukturierungsplanes. Gestaltung und Verhandlungsergebnisse können vom Schuldner weitgehend selbst gesteuert werden, um zu tragfähigen Vereinbarungen mit Gläubigern und Gesellschaftern (Arbeitnehmer und Pensionsanspruchsberechtige ausgeschlossen) zu kommen. Dabei können per Mehrheitsentscheid einzelne Parteien überstimmt werden. Ziel ist es, die drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmen nachhaltig wiederherzustellen.

Bundesamt für Justiz: Gesetze im Internet – StaRUG

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