Regionalförderung: GRW Fördergebiete 2022-2027

Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur: GRW-Fördergebiete für den Zeitraum 2022-2027 neu festgelegt

Bund und Länder haben einstimmig eine neue Gebietskarte für die Förderung strukturschwacher Regionen in Deutschland für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 beschlossen. Damit haben sie die Grundlage für die Regionalförderung im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geschaffen. Die GRW-Fördergebietskarte dient auch als räumliche Orientierung für zahlreiche Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen.

Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich. Mit dem neuen GRW-Fördergebiet haben Bund und Länder gemeinsam den Grundstein für mehr wirtschaftliche Dynamik in den heute noch wirtschaftlich schwächeren Regionen gelegt. Methodisches Fundament bildet dabei – wie schon in den Vorperioden – der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß der regionalen Strukturschwäche in verschiedenen Bereichen (Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie) umfassend abgebildet wird. Dieser Ansatz ermöglicht es, die bundesweit strukturschwächsten Regionen gezielt in den Blick zu nehmen und gleichzeitig besondere regionale Herausforderungen zu berücksichtigen.

Die GRW ist das zentrale Instrument der nationalen regionalen Wirtschaftspolitik. Indem in den ausgewählten Regionen insbesondere Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden, trägt sie dazu bei, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland umzusetzen. Durchgeführt wird die GRW durch die Länder; der Bund gestaltet den Förderrahmen mit und trägt die Hälfte der Ausgaben. In diesem Jahr stehen inklusive der 250 Mio. Euro aus dem Konjunktur- und Zukunftsprogramm insgesamt 918 Mio. Euro Bundesmittel bereit.

Weitere Informationen zur GRW Förderung finden Sie hier.

GRW Fördergebietskarte

Die neue  steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 28.06.2021

GRW Investitionsförderung mit Zuschüssen bis 50%

Gerne berate ich Sie zu den Möglichkeiten der GRW-Förderung für Ihr Unternehmen.
Rufen Sie gleich an: 030 8618752

Das könnte Sie auch interessieren